Rechtliche Problematik rund um die Grenzen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundgrenzen sind weder für die rechtsberatenden Berufe noch für den Land- und Forstwirt eine Seltenheit. Rechtliche Hintergrundinformation für Österreich bietet der folgende Artikel.

Bedeutung des Grundsteuerkatasters

 

Kaiser Franz I. schuf mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 die Grundlage des Österreichischen Grundsteuerkatasters (verfolgte ursprünglich rein steuerliche Zwecke). Die Mappe dient hinsichtlich der Grenzen lediglich zur Veranschaulichung der Lage von Grundstücken, weshalb eine rechtsverbindliche Grenze aus dem Grundsteuerkataster nicht abgeleitet werden darf und kann.

Dies bedeutet, dass die Papiergrenzen der Katastermappe daher grundsätzlich nicht geeignet sind, eine rechtlich abgesicherte Position bezüglich des Grenzverlaufes von Liegenschaften zu schaffen. Maßgeblich sind daher bei Grundstücken, die noch im Grundsteuerkataster enthalten sind, die natürlichen Grenzen und nicht die Papiergrenzen. Daraus folgt, dass es keinen Sinn ergibt, wenn zwecks Bereinigung von Grenzstreitigkeiten ein Grenznachbar sich auf die Papiergrenzen der Katastralmappe stützt und diese in die Natur übertragen lässt. Der andere Grenznachbar muss die Ergebnisse dieses Vermessungsgutachtens nicht, kann sie aber anerkennen.

Bricht nun ein Streit um die Grenze zwischen zwei Grundeigentümern aus, sollten die in Streit verfangenen Grundstückseigentümer die strittige Grenze abschnittsweise miteinander begehen und mit Stöcken oder dergleichen abstecken, bis ein Einvernehmen zwischen ihnen über die Grenze erzielt werden kann. Sodann sollte diese Grenze gemeinsam versteint und darüber ein Grenzvermarkungsprotokoll angefertigt und von allen Beteiligten unterschrieben werden.

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