Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1. 1. Geltungsbereich: Die "Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes" gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen in Zeitschriften und Fachbüchern und zu werblichen Veröffentlichungen in elektronischen Medien.
1. 2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Ort, an dem der Verleger seinen Sitz hat. Landesgericht für ZRS Graz. Firmenbuch-Nr. 422765 p.
1. 3. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Dabei ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung in einem gedruckten oder elektronischen Medium passierte. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
2. Auftragserteilung
2. 1. Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die auf der Homepage festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten die "Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes".
2. 2. Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
3. Durchführung der Aufträge
3. 1. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, auch dann nicht, wenn die Veröffentlichung von einem bestimmten Zeitpunkt oder von einer bestimmten Platzierung abhängt.
3. 2. Einschaltaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln.
3. 3. Druckunterlagen, Druckdaten: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen bzw. Druckdaten. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber bereitgestellten Druckunterlage bzw. Druckdaten erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Es besteht keine Verpflichtung, Druckunterlagen bzw. Druckdaten aufzubewahren.
Sollten Druckunterlagen bzw. Druckdaten nicht oder so spät übermittelt werden, dass ein termingerechter Druck des Mediums nicht mehr gewährleistet werden kann und die reservierte Anzeigenfläche anderweitig durch eine Einschaltung des Auftragnehmer belegt werden, hat der Auftraggeber 50% des für diesen Auftrag vereinbarten Entgeltes zu bezahlen.
3. 4. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigesteIlten Druckunterlagen.
Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses der aber maximal 75% nicht übersteigt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. 5. Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung oder Verständigung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
3. 6. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares anerkannt.
3. 7. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, vorliegen. Spätere Stornierungen ermöglichen es dem Verlag 50 % des Anzeigenpreises in Rechnung zu stellen. Für verspätete Änderungen kann der Verlag eine Manipulationsgebühr von 50% des Auftragswertes verrechnen.
3. 8. Bei Betriebsstörungen oder Eingreifen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.
4. Verrechnung/Zahlungsbedingungen
4. 1. Fälligkeit: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen; wenn nicht anders angegeben, wird sie sofort nach Erhalt fällig.
Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
Verzugszinsen in der Höhe von zwei Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2. Rabatte: Anspruch auf Schlussrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Kalenderjahres. Der Rabatt wird sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt.
4. 3. Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen bzw. Druckdaten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. 4. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
4. 5.Bis zu fünf Belege werden auf Wunsch kostenlos geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen.
4. 6. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
5. Geltungsbeginn
5. 1. Diese "Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes" treten anstelle der am 18. Mai 1952 in der.Amtlichen Wiener Zeitung" verlautbarten Allgemeinen Bedingungen für das Anzeigengeschäft in der jeweils neuesten gültigen Form in Kraft.