Waldbesitzer müssen ihre Interessen bei der Jagd einbringen
Der Bayerische Koalitionsvertrag stellt den Waldumbau in den Mittelpunkt und möchte das Miteinander von Waldbesitzern und Jägern stärken. Hierzu spricht "Der bayerische Waldbesitzer" mit dem Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Josef Ziegler, sowie mit dem Vize-Präsidenten, Götz Freiherr von Rotenhan.
Ein Eigenjagdbesitzer hat es einfacher, seine waldbaulichen Zielsetzungen zu verwirklichen. Was kann jeder einzelne Jagdgenosse für die Wahrung seiner Eigentumsrechte und das Erreichen seiner waldbaulichen Ziele tun?
Josef Ziegler: Auch wenn ein Eigenjagdbesitzer sicher mehr Einflussmöglichkeiten hat und selbstverständlich frei darüber entscheiden soll, wie mit seinem Eigentum umgegangen wird, brauchen diejenigen, die sich für moderne Jagdstrategien entscheiden, trotzdem auch die vom Waldbesitzerverband geforderte Verbesserung der jagdlichen Rahmenbedingung.
Götz Freiherr von Rotenhan: Jeder einzelne Jagdgenosse hat mit der Anlage von Weiserzäunen, Waldbegängen, der Anzeige von Wildverbiss oder der Beantragung von revierweisen Aussagen Möglichkeiten, auf seine Rechte hinzuwirken und sollte dies auch tun. Gleichzeitig sind die Jagdgenossenschaften gefordert, wenn es darum geht, an wen die Jagd verpachtet wird oder auch, ob die Bejagung nicht besser in Eigenregie erfolgen soll. Es geht um das Eigentum eines jeden einzelnen und darum, in welchem Zustand der Wald den Erben hinterlassen wird. Dauerhaft überhöhter Wildverbiss und die daraus resultierende Entmischung ganzer Bestände hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den Wert des Eigentums, sondern auch auf die Zukunftsfähigkeit unserer Wälder.